Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen

Das BMF hat die Anwendung des § 1 AStG im Hinblick auf die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen neu geregelt (Az. IV B 5 – S-1341 / 0 :003).
Quelle: Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung durch Umlageverträge zwischen international verbundenen Unternehmen