Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

Laut FG Baden-Württemberg ist die häusliche Pflege durch einen polnischen Pflegedienst als außergewöhnliche Belastung auch dann abzugsfähig, wenn es sich bei den eingesetzten Betreuungskräften nicht um ausgebildetes Pflegefachpersonal handelt (Az. 5 K 2714/15).
Quelle: Häusliche Pflege ist auch bei Betreuung durch nicht besonders ausgebildetes Personal als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig