Hessisches Finanzgericht entscheidet zu sog. Cum-ex-Geschäften

Das Hessische Finanzgericht hat eine Klage wegen Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei außerbörslichem Erwerb von Aktien vor dem Dividendenbeschlusstag cum Dividende und verspäteter Belieferung mit Aktien ex Dividende abgewiesen (Az. 4 K 1684/14).
Quelle: Hessisches Finanzgericht entscheidet zu sog. Cum-ex-Geschäften