Kapitalertragsteuerliche Behandlung des Rückkaufangebots von Argentinien-Anleihen

Für die Einlösung von Staatsanleihen der Republik Argentinien in Folge des “Settlement Proposals” vom 17. Februar 2016 gilt laut BMF dieses Schreiben (Az. IV C 1 – S-2252 / 08 / 10002).
Quelle: Kapitalertragsteuerliche Behandlung des Rückkaufangebots von Argentinien-Anleihen