Kassengesetz verabschiedet – Steuerpflichtige erhalten mehr Rechtssicherheit

Die BStBK begrüßt, dass der Gesetzgeber am 16. Dezember bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) Steuerpflichtigen und ihren Beratern mehr Rechtssicherheit eingeräumt hat. Neben dem Verzicht auf die Einführung einer allgemeinen Kassenpflicht und der Härtefallregelung begrüßt die BStBK die Ausnahmen bei der Belegausgabe- und Einzelfallaufzeichnungspflicht. Damit wurde einigen zentralen Forderungen der BStBK entsprochen.
Quelle: Kassengesetz verabschiedet – Steuerpflichtige erhalten mehr Rechtssicherheit