Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks kann Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein

Das FG Düsseldorf entschied, dass der Kaufpreis eines im Wege einer mittelbaren Grundstücksschenkung zugewandten Grundstücks ein Vergleichswert für dieses Grundstück i. S. d. § 183 Abs. 1 Satz 1 BewG sein kann (Az. 11 K 3447/19).
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