Studienkosten können nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 12 K 562/13).
Quelle: Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium