Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium

Studienkosten können nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. So entschied das Finanzgericht Köln (Az. 12 K 562/13).
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