Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari

Laut FG Baden-Württemberg ist ein vollumfänglicher Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für einen Ferrari ausgeschlossen, da diese Aufwendungen die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren und unangemessen sind (Az. 1 K 3386/15).
Quelle: Kein voller Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für einen Ferrari