Kein Werbungskostenabzug für einen US-Staatsangehörigen mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden

Erzielt ein US-Staatsangehöriger mit Wohnsitz in den Niederlanden als Arbeitnehmer Einkünfte in Deutschland, gilt die Einkommensteuer mit dem Steuerabzug vom Arbeitslohn als abgegolten. Werbungskosten sowie Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bleiben unberücksichtigt, so das FG Baden-Württemberg (Az. 6 K 1213/14).
Quelle: Kein Werbungskostenabzug für einen US-Staatsangehörigen mit inländischen Einkünften und Wohnsitz in den Niederlanden