Keine Änderung des Steuerbescheids bei grobem Verschulden des Steuerberaters

Das FG Düsseldorf wies darauf hin, dass keine Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides besteht, wenn dem Steuerschuldner das grobe Verschulden seines Steuerberaters zuzurechnen ist (Az. 2 K 1274/17).
Quelle: Keine Änderung des Steuerbescheids bei grobem Verschulden des Steuerberaters