Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegezeiten von etwa einer Stunde

Laut FG Baden-Württemberg wird eine doppelte Haushaltsführung steuerlich nicht anerkannt, wenn die regelmäßigen Fahrzeiten zwischen dem eigenen Hausstand des Steuerpflichtigen und seinem Arbeitsplatz etwa eine Stunde betragen (Az. 1 K 3229/14).
Quelle: Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegezeiten von etwa einer Stunde