Wissenschaftliche Expertise zur sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung

Eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung darf es nicht geben – ein klarer Auftrag der Rechtsprechung und unumstößliche Leitplanke der Bundesregierung.
Quelle: Wissenschaftliche Expertise zur sogenannten „doppelten Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung