Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz

Wohngebäudeversicherungen unterliegen nur der Feuerschutzsteuer, wenn die Versicherungen tatsächlich auch Feuerrisiken absichern. So entschied das FG Köln (Az. 2 K 3652/14).
Quelle: Keine Feuerschutzsteuer ohne Feuerversicherungsschutz