Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen

Das FG Münster entschied, dass Aufwendungen für die Anmietung von Messestellplätzen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen, wenn die Flächen nicht dem fiktiven Anlagevermögen zuzuordnen sind (Az. 9 K 1816/18).
Quelle: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die Anmietung von Messestellplätzen