Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Veräußerung eines GmbH-Anteils wegen eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens

Laut FG Münster darf eine Rücklage für Ersatzbeschaffung für den Gewinn aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils, die aufgrund eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erfolgt, nicht gebildet werden (Az. 2 K 3762/12 G,F).
Quelle: Keine Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Veräußerung eines GmbH-Anteils wegen eines drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens