Keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen

Die Bundesregierung plant keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen, der seit 1982 unverändert sechs Prozent beträgt, wie es in der Antwort der Bundesregierung (19/3423) heißt.
Quelle: Keine Senkung des Rechnungszinses für Pensionsrückstellungen