Kindergeld: Berufsausbildung endet nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass eine Berufsausbildung und damit die Voraussetzungen für einen Kindergeldbezug mit dem im Ausbildungsvertrag genannten Abschluss endet und nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung (Az. 7 K 407/16).
Quelle: Kindergeld: Berufsausbildung endet nicht mit dem Zeitpunkt der Abschlussprüfung