Kommission leitet eingehende Untersuchungen zu Steuerbefreiungen für belgische und französische Häfen ein

Die EU-Kommission hat zwei eingehende Prüfungen eingeleitet, um festzustellen, ob die Körperschaftsteuerbefreiungen, die nach belgischem und französischem Recht für die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Häfen gewährt werden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen und ob sie Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen Mitgliedstaaten verschaffen.
Quelle: Kommission leitet eingehende Untersuchungen zu Steuerbefreiungen für belgische und französische Häfen ein