Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.05.2020

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit der Französischen Republik am 13. Mai 2020 eine Konsultationsvereinbarung zum DBA-Frankreich unterzeichnet (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :007).
Quelle: Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 13.05.2020