Korrektur eines Steuerbescheids bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"

Laut FG Düsseldorf darf das Finanzamt einen Steuerbescheid bei offensichtlicher Abweichung zwischen Steuererklärung und elektronischen Daten ändern (Az. 10 K 1715/16).
Quelle: Korrektur eines Steuerbescheids bei Abweichung zwischen Steuererklärung und "eDaten"