NATO-Truppenstatut und unbeschränkte Steuerpflicht

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass auch ein US-Staatsangehöriger, für den das NATO-Truppenstatut gilt, im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sein kann (Az. 5 K 1058/13).
Quelle: NATO-Truppenstatut und unbeschränkte Steuerpflicht