Steuerbefreiung nach Artikel X Absatz 1 NATO-Truppenstatut – Neue Rechtsauslegung Veröffentlicht am 27. Juli 2023 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Steuerbefreiung nach Artikel X Absatz 1 NATO-Truppenstatut – Neue Rechtsauslegung Das könnte Sie auch interessieren:Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67…Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3…Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des…