Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG

Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen der Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG anzunehmen ist (Az. III C 3 – S-7117-a / 16 / 10001).
Quelle: Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG