Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2019

Das BMF gibt die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt (Az. IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-06).
Quelle: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2019