Private Pkw-Nutzung: Keine Besteuerung für Zeiten der Fahruntüchtigkeit

Ist ein Steuerpflichtiger nach den mit seinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarungen aufgrund einer die Fahrtüchtigkeit einschränkenden Erkrankung (hier: Hirnschlag) zur privaten Nutzung eines ihm überlassenen Firmenwagens zeitweise nicht befugt und auch eine vertragswidrige Nutzungsüberlassung an Dritte auszuschließen, ist lt. FG Düsseldorf der geldwerte Vorteil aus der Pkw-Überlassung in diesem Zeitraum nicht als Arbeitslohn zu erfassen (Az. 10 K 1932/16 E).
Quelle: Private Pkw-Nutzung: Keine Besteuerung für Zeiten der Fahruntüchtigkeit