Rechnungsberichtigung setzt nicht zwingend eine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus

Das FG Münster hat entschieden, dass eine Rechnungsberichtigung bei einem Dauerschuldverhältnis (hier: Verpachtung von Inventar an eine Pflegeeinrichtung) keine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraussetzt, wenn der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat (Az. 5 K 412/13 U).
Quelle: Rechnungsberichtigung setzt nicht zwingend eine Rückzahlung der bezahlten Umsatzsteuer an den leistenden Unternehmer voraus