Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin

Das FG Münster entschied, dass die Ausbildungsschule einer Lehramtsreferendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt (Az. 7 K 2639/14). Die Klägerin könne die Fahrten zur dieser Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer abziehen.
Quelle: Regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehramtsreferendarin