Das FG Düsseldorf entschied, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt. Es fehle an der Voraussetzung des fiktiven Anlagevermögens (Az. 3 K 2728/16).
Quelle: Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters unterliegt nicht der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer