Der Rat der EU hat die Richtlinie über den verpflichtenden automatischen Austausch von Steuerinformationen angenommen. Mit der neuen Richtlinie wird der Aktionspunkt 13 des OECD-Aktionsplans zur Gewinnverkürzung und -verlagerung (BEPS) einheitlich in EU-Recht umgesetzt.
Quelle: Richtlinienvorschlag über Informationsaustausch von Steuerinformationen (länderspezifische Berichterstattung) angenommen