Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten führen nicht zur außergewöhnlichen Belastungen

Das FG Münster entschied, dass Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses nicht zwangsläufig sind, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist (Az. 7 K 2740/18).
Quelle: Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten führen nicht zur außergewöhnlichen Belastungen