Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten

Das BMF geht auf die Frage ein, ob die Regelungen von R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 der Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2015 zu Kantinenmahlzeiten und Essensmarken entsprechend anzuwenden sind, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage einen Anspruch auf arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten einräumt, auch ohne sich Papier-Essensmarken zu bedienen, die bei einer Annahmestelle in Zahlung genommen werden (Az. IV C 5 – S-2334 / 08 / 10006).
Quelle: Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten