Schenkungsteuer – Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist

Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 1 K 1507/16).
Quelle: Schenkungsteuer – Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist