Bei einer Geldschenkung des leiblichen (biologischen) Vaters an seine leibliche Tochter greift bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro auch dann ein, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist. Das hat das FG Hessen entschieden (Az. 1 K 1507/16).
Quelle: Schenkungsteuer – Günstige Steuerklasse I bei Zuwendung des leiblichen (biologischen) Vaters, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist