Schwarzer Anzug ist keine typische Berufskleidung eines Orchestermusikers

Das FG Münster entschied, dass ein Orchestermusiker Aufwendungen für ein schwarzes Sakko und für schwarze Hosen nicht als Werbungskosten abziehen darf (Az. 8 K 3646/15 E).
Quelle: Schwarzer Anzug ist keine typische Berufskleidung eines Orchestermusikers