Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung von Beitragsrückerstattungen sind keine Sonderausgaben

Das FG Baden-Württemberg hat selbst getragene Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben anerkannt, da dies der Grundentscheidung des Gesetzgebers widerspreche, Krankheitskosten lediglich als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigten (Az. 6 K 864/15).
Quelle: Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung von Beitragsrückerstattungen sind keine Sonderausgaben