Sog. Lock-In-Effekt des § 34a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß

Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die gem. § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG vorgesehene Nachversteuerung nicht entnommener Gewinne im Falle eines sog. Entnahmeüberhangs auch bei Vorliegen nicht entnommener “Altgewinne” nicht gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt (Az. 1 K 139/18).
Quelle: Sog. Lock-In-Effekt des § 34a Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß