Soli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden

Wegen einer BdSt-Musterklage, die beim BVerfG anhängig ist (Az. 2 BvL 6/14), gibt es einen Vorläufigkeitsvermerk bzgl. des Abzugs des Solidaritätszuschlags. Daher sind individuelle Einsprüche gegen Steuerbescheide prinzipiell nicht mehr erforderlich. Darauf weist der BdSt hin.
Quelle: Soli-Musterklage läuft – Einsprüche müssen nicht mehr eingelegt werden