Steuerbefreiung beim Betrieb einer privaten Seniorenwohnanlage

Das FG Schleswig-Holstein hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von erhaltenen Pflegegeldern, welche der Betreiber eines privaten Seniorenheims erhält, und zur umsatzsteuerlichen Behandlung verschiedener Einnahmen in diesem Zusammenhang Stellung genommen (Az. 4 V 135/17).
Quelle: Steuerbefreiung beim Betrieb einer privaten Seniorenwohnanlage