Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz

Das Energiesteuergesetz sieht in § 55 eine Steuerentlastung für Unternehmen vor, deren wirtschaftliche Tätigkeit dem Produzierenden Gewerbe und nicht dem Handel zuzuordnen ist. Das FG Baden-Württemberg hatte in einem aktuellen Fall zu entscheiden, ob das die Steuerentlastung beantragende Unternehmen ein solches des Produzierenden Gewerbes ist (Az. 11 K 1492/19).
Quelle: Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz