Steuerfreie Grundstücksentnahme nur bei einem Baudenkmal

Laut FG Schleswig-Holstein ist die steuerfreie Grundstücksentnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG nur bei einem Baudenkmal möglich (Az. 2 K 26/17).
Quelle: Steuerfreie Grundstücksentnahme nur bei einem Baudenkmal