Steuerliche Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände (§§ 14, 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO)

Zur steuerlichen Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände sieht das aktuelle BMF-Schreiben eine Übergangsregelung für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2017 vor (Az. IV C 4 – S-0187 / 09 / 10001 :003).
Quelle: Steuerliche Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände (§§ 14, 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO)