Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG ab 2012

Das BMF erläutert die steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder ab dem Veranlagungszeitraum 2012 (Az. IV C 4 – S-2282 / 07 / 0001-01).
Quelle: Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG ab 2012