Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (CO­VID-19/SARS-CoV-2)

Durch das Coronavirus sind beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder werden noch entstehen. Den Geschädigten soll daher durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegengekommen werden. Das BMF hat demzufolge neue Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen erlassen sowie Regelungen für die Steuervorauszahlungen getroffen (Az. IV A 3 – S-0336 / 19 / 10007 :002).
Quelle: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (CO­VID-19/SARS-CoV-2)