Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Dies hat das FG Köln entschieden (Az. 1 K 1246/16).
Quelle: Studienkosten trotz Stipendium abziehbar