Tarifvergünstigung § 34 EStG – Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt

Das BMF teilt mit, was nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung i. S. des § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG gilt (Az. IV C 7 – S-2291 / 18 / 10001).
Quelle: Tarifvergünstigung § 34 EStG – Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt