Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen

Laut FG Baden-Württemberg ist bei einem Fremdwährungsdarlehen von einer voraussichtlich dauernden Wertänderung auszugehen, wenn die Kursschwankung eine Grenze von 20 % für den einzelnen Bilanzstichtag bzw. von 10 % für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage überschreitet (Az. 2 V 2763/15).
Quelle: Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen