Trotz befürchtetem Datenausspähen keine Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben müssen, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet hegen (Az. 7 K 3192/15).
Quelle: Trotz befürchtetem Datenausspähen keine Abgabe der Einkommensteuererklärung in Papierform