Die Bundesregierung hat am 21.12.2016 der Unterzeichnung des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zugestimmt. Es hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen “Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)” rasch und möglichst flächendeckend in den beteiligten Staaten zu implementieren.
Quelle: Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung