Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

Die Bundesregierung hat am 21.12.2016 der Unterzeichnung des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zugestimmt. Es hat zum Ziel, die steuerabkommensbezogenen Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen “Base Erosion and Profit Shifting (BEPS)” rasch und möglichst flächendeckend in den beteiligten Staaten zu implementieren.
Quelle: Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung