Übernahme von Fortbildungskosten führt nicht zu Arbeitslohn

Das FG Münster entschied, dass Kosten für die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die der Arbeitgeber übernimmt, keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen (Az. 13 K 3218/13 L).
Quelle: Übernahme von Fortbildungskosten führt nicht zu Arbeitslohn